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Erläuterung zur Kontrollpflicht von elektrischen Installationen:

Wo ist eine Kontrollpflicht festgelegt?

Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft. Zur Verhütung von Unfällen und Sachschäden schreibt der Gesetzgeber in dieser Verordnung unter anderem die Prüfung von elektrischen Installationen nach deren Erstellung und danach in periodischen Abständen vor.

Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?

Der Eigentümer einer elektrischen Installation ist für deren Sicherheit verantwortlich und muss diese Sicherheit aufgrund eines gültigen Sicherheitsnachweises belegen können. Nach Ablauf der Kontrollperiode (meist nach 10 oder 20 Jahren) ist der Sicherheitsnachweis mit einer Installationskontrolle zu erneuern.

Wer sagt, wann eine Installationskontrolle fällig ist?

Der Netzbetreiber (Eigentümer des Stromnetzes), an dem Ihre Installation angeschlossen ist, überwacht die Fälligkeitstermine. Er macht den Eigentümer der Installation rechtzeitig auf die Fälligkeit einer Installationskontrolle aufmerksam und räumt ihm eine Frist zu Erledigung ein. Wenn nach 6 Monaten der erforderliche Sicherheitsnachweis nicht bei ihm eintrifft, schaltet sich das Eidgenössische Starkstrominspektorat ein.

 

Wer führt Installationskontrollen durch?

Der Eigentümer kann eine kontrollberechtigte Unternehmung oder jeden Elektroinstallateur seiner Wahl mit einer Installationskontrolle beauftragen. Wenn Letzterer die Kontrolle nicht selbst durchführt, wird er eine kontrollberechtigte Unternehmung damit beauftragen. Als Einschränkung gilt: Unternehmen, die eine Installation ausgeführt haben, dürfen diese nicht selbst kontrollieren. Ein Auftrag kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Wie läuft eine Installationskontrolle ab?

Die beauftragte kontrollberechtigte Unternehmung vereinbart mit dem Eigentümer einen Kontrolltermin und führt die Kontrolle durch. Wenn die Installation keine Mängel aufweist, erhält der Eigentümer den Sicherheitsnachweis. Weist die Installation Mängel auf, so erhält der Eigentümer eine Mängelliste und eine Frist für die Mängelbehebung. Der Sicherheitsnachweis wird erst nach Behebung der Mängel ausgestellt.

 

Wer behebt Installationsmängel?

Der Eigentümer übergibt das Doppel der Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma seiner Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Die bestätigt die Sicherheit der Installation mit Unterschrift auf der Mängelliste und sendet diese der kontrollberechtigten Unternehmung zum Ausstellen des Sicherheitsnachweises.

Wer bezahlt den Aufwand für die Installationskontrolle?

Der Eigentümer erhält von derjenigen Unternehmung, die er mit der Installationskontrolle beauftragt, den entsprechenden Aufwand in Rechnung gestellt. Sind für das Erlangen des Sicherheitsausweises Mängel zu beheben, so werden auch diese separat ausgewiesen verrechnet.

Was ist nach der Installationskontrolle zu tun?

Der Eigentümer bewahrt den neuen Sicherheitsausweis bis zur nächsten fälligen Kontrolle oder bis zum Zeitpunkt von Veränderungen / Ergänzungen an der Installation auf. Eine Kopie dieses Nachweises stellt er (oder die Kontrollfirma) als Bestätigung der durchgeführten Kontrolle der Netzbetreiber zu.

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